service@e4mobility.de Beratung & Unterstützung zu Wallboxes, etc. | 0 % MwSt. PV in AT | 0 % MwSt. PV in DE

Förderungen für Betriebe in Österreich

E-Mobilitätsförderung 2024

Update: 2/2024

 

E-Ladestellen - Wallboxen

Wallboxen werden grundsätzlich in Österreich für Betriebe gefördert. Es werden Ladesäulen und Wallboxen für den betrieblichen Einsatz vom österreichischen Klimaministerium (BMK) gefördert. Dabei wird zwischen öffentlich und nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen für die Anwendung im Gewerbe unterschieden.
 
 

Welche Wallboxen / Ladestationen werden gefördert?

Es werden fix installierte Ladestationen (installiert von einem konzessionierten Elektriker) mit der Möglichkeit von Lastmanagement (OCPP oder Modbus) gefördert. Eine Liste mit den förderungsfähigen Ladestationen vom BMK ist hier verfügbar. Bei öffentlich zugänglichen Ladestationen muss darüber hinaus ein MID-Zähler integriert sein. 

Wichtig! Grundlage für die Förderung ist, dass Sie Ihren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern beziehen. Eine Bestätigung ist für die Förderung erforderlich.

 

Förderhöhe

nicht öffentlich zugänglich

  • AC-Ladestation mit 11 bis 22 kW Ladeleistung 500 Euro
  • DC-Ladestation mit < 100 kW Ladeleistung: 3.000 Euro
  • DC-Ladestation mit > 100 kW Ladeleistung: 17.500 Euro
  • DC-Ladestation mit > 300 kW Ladeleistung: 15.000 Euro

 

öffentlich zugänglich

  • AC-Ladestation mit 11 bis 22 kW Ladeleistung 1.000 Euro
  • DC-Ladestation mit < 100 kW Ladeleistung: 9.000 Euro
  • DC-Ladestation mit > 100 kW Ladeleistung: 18.000 Euro
  • DC-Ladestation mit > 300 kW Ladeleistung: 30.000 Euro
 

Für beide Varianten gilt: grundsätzlich ist die Förderung mit 30% der Investitionskosten gedeckelt. Zu den Investitionskosten zählen die Ladestation, Installationskosten, Baukosten und Planungskosten. Nähere Infos finden sich im Förderungs-Leitfaden.

 
 

Förderungsablauf

  1. Registrierung
    Die Registrierung reserviert für Sie das Förderbudget. Nach der Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen die Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme möglich. Das sollte sich bei den Wallboxen aber eigentlich immer ausgehen. Planen Sie trotzdem einen Zeitpuffer ein.
    Online Förderung registrieren
  2. Antragstellung
    Hier müssen Sie dann die Rechnung und sonstige Unterlagen hochladen
  3. Auszahlung
    Sie bekommen, nach Prüfung der Unterlagen, Ihre Förderung auf Ihr Konto ausgezahlt
 
 
 
 
 
Stand: 2/2024
Die Informationen sind unverbindlich und nicht rechtlich bindend und dienen lediglich als Hinweis auf öffentliche Förderprogramme.