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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Aschauer Energietechnik GmbH



1. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Aschauer Energietechnik GmbH , erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebotspalette ist unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die anschließend von uns verschickte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit dem Versand der Ware zustande. Im Falle einer unverbindlichen online Reservierung von Artikeln kommt der Kaufvertrag im Ladengeschäft beim Kauf der Ware zu Stande. Unternehmer sind 14 Tage an ihr Anbot gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, die im Bestellformular zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden resultieren, hat der Kunde zu ersetzen. Unser Unternehmen führt nicht alle angebotenen Dienstleistungen selbst aus und behält sich deshalb vor, Aufträge durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

3. Preis

Alle von uns genannten Preise sind in unserem Endkundenshop, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inkl. Umsatzsteuer und zzgl. Transportkosten zu verstehen und gelten zum Zeitpunkt der Bestellung. Im Geschäftskundenbereich sind alle Preise excl. Ust. und Versandkosten zu verstehen. Die Verrechnung unserer Lieferungen erfolgt in Euro.

4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen per Vorkasse sofort oder Zug um Zug gegen Übergabe der Ware per Nachnahme zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

5. Vertragsrücktritt der Aschauer Energietechik GmbH

Bei Annahmeverzug (Pkt. 9.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

6. Rücktritts bzw. Widerrufsrecht im Fernabsatz

Bei Fernabsatzverträgen (§§ 1 ff Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz - FAGG) kann der Verbraucher im Sinne des KschG innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten.

Ausschluss des Rücktrittsrechts für Verbraucher

Kein Rücktrittsrecht für Verbraucher besteht nach § 18 FAGG bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, Waren, die versiegelt geliefert werden, und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Frist

Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden.

Retoursendungen

Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung an uns zu tragen. Die Ware muss ordnungsgemäß, sicher verpackt (in einem eigenen Karton) und versichert an uns retourniert werden. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Die Ware darf keinesfalls beklebt bzw. beschriftet werden.

Wertminderungen

Die Ware muss in der Originalverpackung mit dem kompletten Zubehör an uns retourniert werden. Der Kunde hat das Recht die Ware so zu prüfen, wie es ihm in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Für darüber hinaus gehende Benützung, und für die Wertminderung an der Ware (Beschädigung der Verpackung, fehlendes Zubehör), wird von uns der tatsächlich entstandene Schaden verrechnet.

7. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Wir gewährleisten für Verbraucher eine Dauer von 24 Monaten ab Erhalt der Ware, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Für Unternehmer und öffentliche Institutionen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Regressforderungen für wiederverkaufte Waren sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien, wenn der Mangel nur von den üblichen Verschleißerscheinungen des Produktes stammt.

Gebrauchte Ware wird für Verbraucher mit einer Gewährleistung von einem Jahr verkauft. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt. Der Tausch in höherwertige Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.

Austausch unter Vorbehalt

Wird ihr Artikel innerhalb der Gewährleistungsfrist vorab in einen neuen getauscht, geschieht dies unter Vorbehalt, dass ihr Artikel tatsächlich defekt ist bzw. war. Sollte es sich bei der Überprüfung der Ware beim Hersteller herausstellen, dass der Kunde keinen Anspruch auf Gewährleistung hat, ist er verpflichtet uns alle anfallenden Kosten zu erstatten

8. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.

9. Lieferung, Transport, Annahmeverzug, Gefahrenübergang, Transportrisiko

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Nimmt der Kunde das Paket trotz Zustellversuches durch unsere Versandpartner nicht an, so hat der Kunde auch die Rücksendekosten zu tragen.

Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Eine Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern keine Konsequenzen und dient lediglich dazu, den Anbieter zu unterstützen, seine Ansprüche gegenüber dem mit der Auslieferung der Ware beauftragten Unternehmen bzw. der Versicherung geltend zu machen.

Transportrisiko

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, geht das Transportrisiko mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für Transportschäden und Verlust der Ware.

10. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir liefern Artikel innerhalb der angezeigten Frist beim Artikel, jedoch mindestens in der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach erfüllter Leistung des Kunden aus. Sollte uns dies nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend von uns informiert.

11. Lieferart

Die Lieferungen (ausg. Sperrgut) der Aschauer Energietechnik GmbH werden mit der österreichischen Post abgewickelt. Die Versandart kann der Kunde nach Verfügbarkeit frei wählen.

12. Erfüllungsort

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft ist der Erfüllungsort der Sitz unseres Unternehmens.

13. Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.

14. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstig Vermögensschäden des Käufers.Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

15. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

16. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Wird die Bezahlung mittels Kreditkartenrückbuchung wieder storniert, bleibt die Ware unser Eigentum.

17. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in die offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

18. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform

Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts anwendbar. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl mit Ausnahme der zwingenden Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers. 

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. mit diesen AGB zwischen dem Vertragspartner und uns ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Aschauer Energietechnik GmbH. Davon ausgenommen sind die gesetzlich zwingend vorgesehenen Gerichtsstände für Verbraucher.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis.



20. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an für die Abwicklung der Lieferung notwendige dritte gilt als zugestimmt.

Der Kunde erteilt mit der Zustimmung dieser AGB automatisch die Zustimmung zum Erhalt von Informationszusendungen.
Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.

Infos, Beschwerden und Auskünfte erhalten sie unter service@e4mobility.at

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 

 

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr - wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir an diesem Streitschlichtungsverfahren nicht teilnehmen.

Allgemeine Streitschlichtung gemäß Alternativen Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) - wir unterwerfen uns nicht diesem Alternativen Streitschlichtungsverfahren.