Förderungen für Betriebe in Österreich
Update: 2/2023
E-Ladestellen - Wallboxen
Welche Wallboxen / Ladestationen werden gefördert?
Es werden fix installierte Ladestationen (installiert von einem konzessionierten Elektriker) mit der Möglichkeit von Lastmanagement (OCPP oder Modbus) gefördert. Eine Liste mit den förderungsfähigen Ladestationen vom BMK ist hier verfügbar. Bei öffentlich zugänglichen Ladestationen muss darüber hinaus ein MID-Zähler integriert sein.
Wichtig! Grundlage für die Förderung ist, dass Sie Ihren Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern beziehen. Eine Bestätigung ist für die Förderung erforderlich.
Förderhöhe
nicht öffentlich zugänglich
- AC-Ladestation mit 11 bis 22 kW Ladeleistung 900 Euro
- DC-Ladestation mit < 100 kW Ladeleistung: 10.000 Euro
- DC-Ladestation mit > 100 kW Ladeleistung: 20.000 Euro
öffentlich zugänglich
- AC-Ladestation mit 11 bis 22 kW Ladeleistung 2.500 Euro
- DC-Ladestation mit < 100 kW Ladeleistung: 15.000 Euro
- DC-Ladestation mit > 100 kW Ladeleistung: 30.000 Euro
Für beide Varianten gilt: grundsätzlich ist die Förderung mit 30% der Investitionskosten gedeckelt. Zu den Investitionskosten zählen die Ladestation, Installationskosten, Baukosten und Planungskosten. Nähere Infos finden sich im Förderungs-Leitfaden.
Förderungsablauf
- Registrierung
Die Registrierung reserviert für Sie das Förderbudget. Nach der Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen die Antragstellung erfolgen. Die Antragstellung ist erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme möglich. Das sollte sich bei den Wallboxen aber eigentlich immer ausgehen. Planen Sie trotzdem einen Zeitpuffer ein.
Online Förderung registrieren - Antragstellung
Hier müssen Sie dann die Rechnung und sonstige Unterlagen hochladen - Auszahlung
Sie bekommen, nach Prüfung der Unterlagen, Ihre Förderung auf Ihr Konto ausgezahlt